Aktuelles zur Cyber Versicherung
Entspricht Ihre IT-Landschaft dem aktuellen „Stand der Technik“?
Die weltweit und in Deutschland erheblich zunehmende Cyber Kriminalität hat die Assekuranz veranlasst mit Versicherungsprodukten Möglichkeiten zu bieten, etwaige wirtschaftliche Verluste in Folge von Cyberangriffen auf die Versicherungswirtschaft auszulagern.
In diversen von unterschiedlichen Versicherern entwickelten Versicherungspolicen, taucht der Begriff „Aktueller Stand der Technik“ auf. Wiederkehrend sorgt diese Begrifflichkeit für Diskussionen, insbesondere im Schadenfall.
Nach Erörterung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird „Stand der Technik“ als ein gängiger juristischer Begriff definiert. Ursächlich ist die rasante technische Entwicklung, die der Gesetzgebung in der Regel immer ein, zwei Schritte vorausgeht. Statt konkrete und technische Anforderungen im Gesetz in Vorschriften oder z.B. in Versicherungsverträgen zu definieren, wird auf den Begriff „Stand der Technik“ abgestellt. Das BSI erläutert wie folgt:
“Was zu einem bestimmten Zeitpunkt Stand der Technik ist, lässt sich zum Beispiel anhand existierender nationaler oder internationaler Standards und Normen wie beispielsweise DIN ISO, DKE oder ISO/IEC oder anhand erfolgreich in der Praxis erprobter Vorbilder für den jeweiligen Bereich ermitteln.“
Im Einzelfall erklärt das BSI aber auch, dass es nicht möglich ist, den „ Stand der Technik“ allgemeingültig und abschließend zu beschreiben.
Als Ihr Partner in Versicherungsfragen machen wir darauf aufmerksam, dass es Versicherungsprodukte gibt, welche die Eintrittspflicht des Versicherers im Schadenfall davon abhängig machen, dass: „zum Schadenzeitpunkt die IT Landschaften und ihre damit verknüpften Sicherungsmaßnahmen“ des Geschädigten immer dem „aktuellen Stand der Technik“ entsprechen müssen.
Die Formulierung einer solchen Klausel halten wir für höchst ungeeignet, und stellt im Zweifel die Leistungsverpflichtung des Versicherers in Frage.
Bei der Produktauswahl gilt es also, die aktuellen Versicherungsbedingungen und Klauseln genauestens zu prüfen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesen Fragen gern im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an.