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Das sind die Hauptursachen einer Berufsunfähigkeit

4. September 2020

31.8.2020 (verpd) Bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit reicht die gesetzliche Absicherung nicht, daher haben zahlreiche Beschäftigte eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Eine Auswertung von diversen Fällen, bei denen Leistungen von entsprechenden Policen erbracht wurden, belegen, dass die häufigste Ursache, warum Erwerbstätige berufsunfähig werden, psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen sind.

Psychische Probleme sind ein Hauptauslöser

Eine Berufsunfähigkeit wird laut der Regulierungspraxis-Analyse mit einem Anteil von knapp 27 Prozent an allen den teilnehmenden Versicherern gemeldeten Berufsunfähigkeits-Fällen am häufigsten durch psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen ausgelöst. An zweiter Stelle liegen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems mit fast 24 Prozent. Das heißt, fast 51 Prozent, also mehr als jede zweite Berufsunfähigkeit wird durch die beiden genannten Leiden ausgelöst.

Auf Platz drei und vier folgen mit über 19 Prozent bösartige Neubildungen beziehungsweise Krebserkrankungen und mit einem Anteil von mehr als sieben Prozent Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems.

Rang fünf der häufigsten Berufsunfähigkeits-Ursachen belegen Unfälle – fast jeder 16. Fall ist darauf zurückzuführen. Allerdings könnten tatsächlich noch mehr Berufsunfähigkeitsfälle durch Unfälle verursacht sein, denn die Datenlage für diese Ursache bezeichnen die Analysten als „unsicher“, da es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten, die aus einem Unfall resultieren, gebe.

Gesetzliche Absicherungslücke

Übrigens: Seit 2001 gibt es im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Das heißt konkret: Betroffene Arbeitnehmer, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Nur wer komplett erwerbsunfähig ist oder maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente der GRV. Dies gilt jedoch nur, wenn auch die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, was insbesondere bei Berufsanfängern und Selbstständigen, aber auch bei Studenten, Kindern sowie Hausfrauen und -männern meist nicht der Fall ist. Doch selbst wenn ein Anspruch auf eine solche Rente besteht, liegt deren Höhe deutlich unter dem bisherigen Einkommen.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt wiederum nur eine Unfallrente, wenn bei einer gesetzlich unfallversicherten Person mindestens eine 20-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Wege– oder Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit vorliegt. Bei Freizeitunfällen oder Krankheiten, die keine Berufskrankheiten sind, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Diese fehlende oder unzureichende gesetzliche Absicherungslücke bei einer Berufsunfähigkeit lässt sich jedoch mit einer privaten Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung schließen.

Karriere

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