Sportvereine/Produkte

Trotz des umfangreichen Versicherungsschutzes, den der Sportversicherungsvertrag für die Sportwelt bietet, bleiben die Vereine auf unzähligen Risiken sitzen. Unsere Mitarbeiter haben aus ihrem eigenen ehrenamtlichen Erfahrungsschatz geschöpft und im Resultat Versicherungslösungen entwickelt, die in Preis und Versicherungsumfang die Vereine und deren Vorstände richtig schützen.

Sprechen Sie uns hierzu an und verabreden Sie ein Beratungsgespräch.

Vereinsvorstände nach §26 BGB haften mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn es zu Ansprüchen gegen den Verein kommt. Handelt es sich um Personen- oder Sachschäden greift der Sportversicherungsvertrag. Geht es aber um reine Vermögensschäden, dann stehen Sie ohne Versicherungsschutz da. Dies gilt bei den sogenannten Eigenschäden (Ansprüche aus der Mitgliedschaft) wie auch bei den Drittschäden (z.B. dem Zuwendungsgeber).

Ob Urheberrechtsverletzungen oder Ansprüche von Finanzbehörden, ob Verletzung von Bildrechten oder Ansprüchen der Krankenkassen bis hin zum Verlust der Förderungswürdigkeit aufgrund mangelhafter Abrechnung von Zuwendungen, die Vereinsvorstände haben den Kopf immer in der Schlinge.

Wir können Ihnen helfen, damit sie nicht zugezogen wird.

Immer wieder stellen Eltern und Trainer für den Transport von Sportlern den privaten PKW zur Verfügung. Welche Risiken sich hieraus für den Verein ergeben erfahren Sie hier.

Download: Wozu eine Sportfahrten Kaskoversicherung?

Zwar bietet der Sportversicherungsvertrag eine Unfallversicherung, diese ist aber nur eine Basisabsicherung und greift erst ab einem bleibenden Körperschaden größer 15%. Auch die im schlimmsten Fall zur Verfügung stehenden 70.000,- € sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und Zuzahlungen, Krankenhauskosten, Heilmittelkosten verbleiben vollständig beim verunfallten Sportler.

Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Privaten Unfallversicherung.

Die Feuersozietät, als Partner des LSB Berlin, bietet hierzu ein defendo- geprüftes Produkt an. Mit dem Klick auf den nachfolgenden Link kann jeder Sportler für kleines Geld den Schutz in die eigene Hand nehmen.

 Angebot Unfallversicherung

Ganz egal ob Sie Sport treiben oder nicht, der private Haftpflicht-versicherungsschutz gehört einfach zur Grundausstattung eines jeden Haushaltes. Schnell ist es passiert und Sie haften für einen Schaden, der aus den Ersparnissen nicht mehr zu begleichen ist.

Auch der Sportversicherungsvertrag fragt zuerst nach Ihrem privaten Versicherungsschutz. Warum soll die Gemeinschaft des Sports für den von Ihnen verursachten Schaden gerade stehen?

Die Feuersozietät, als Partner des LSB Berlin, bietet hierzu ein defendo- geprüftes Produkt an.

Mit dem Klick auf den nachfolgenden Link kann jeder Sportler für kleines Geld seinen Schutz in die eigene Hand nehmen.

Angebot Privathaftpflichtversicherung

Es ereilt einen ziemlich unvermittelt. Ein schwerer Sturz, ein schlimmer Unfall, der Vorwurf des Kindesmissbrauchs in Ihrem Verein und schon steht der Staatsanwalt in der Tür. Zwar ist im normalen Vereins-Rechtsschutz der Straf-Rechtsschutz ein fester Bestandteil, aber in diesen Fällen gibt es andere Spielregeln. Hohe Strafkautionen, Gutachterkosten für den Nachweis der Unschuld, Anwaltshonorare jenseits der Gebührenordnung, diese Kosten sind nur durch den erweiterten Straf-Rechtsschutz gedeckt, den wir daher dringend empfehlen.

Kommt es zu Ansprüchen gegen den Verein, so ist der Haftpflichtvertrag der Vertrag, der wie eine passive Rechtsschutzversicherung den wohlmöglich unberechtigten Anspruch auch vor Gericht abwehrt.

Geht es aber nicht um Personen- oder Sachschäden sondern z.B. um Vertragsrecht, das Vorgehen des Ordnungsamtes oder wollen Sie selbst Ansprüche gegenüber Lieferanten oder Nachbarn geltend machen, so bedarf es des Abschlusses einer Vereins-Rechtsschutzversicherung.

Über den Haftpflichtvertrag der Landessportbünde sind die vereinseigenen Segelboote, Motorboote als Trainerbegleitboote und Ruder- und Paddelboote versichert. Trotzdem bleibt eine Menge Restrisiko für den Wassersportverein.

Gibt es keinen Schuldigen, sondern Sie haben das Boot selbst beschädigt, so kann nur die Kaskoversicherung helfen und wenn Sie das Boot außerhalb des satzungsgemäßen Betriebes einsetzen, dann bedarf es auch des Haftpflichtschutzes für den eigenen Bootsbestand. Das Gleiche gilt auch, wenn es zur Vercharterung von Booten kommt.

Betrachtet man noch das schwierige Thema der Betreibung von Slip- und Krananlagen, was ebenfalls nicht über den LSB-Vertrag gedeckt ist, so sieht man schnell den Beratungsbedarf, den unser Wassersportexperte Heidolf Baumann für uns abdeckt.

Sie erreichen ihn unter heidolf.baumann@online.de .

Das vereinseigene Pferd gehört zu den versicherten „Sportgeräten“ des Sportversicherungsvertrages, so lange es durch Vereinsmitglieder für den satzungsgemäßen Betrieb, wie z.B. Training, Turnier, Voltigieren eingesetzt wird. Trotzdem gibt es gerade unter dem Dach des Reitsports eine Menge Besonderheiten, die nicht mehr zum Sportversicherungsvertrag gehören und somit eigenen Versicherungsschutz verlangen.

Wir bieten Lösungen für

  • Pensionspferde,
  • Schul- und Verleihpferde,
  • private Pferde oder aber auch für
  • Reitbetriebe, die nicht als Verein auftreten und die Absicherung von Veranstaltungen wie z.B. Reitertage oder die Abnahme von Reitabzeichen benötigen.

Jedes Modell ist anders und von daher sollten Sie das Gespräch mit uns vor dem Eintreten eines Schadens suchen.

Jegliches Eigentum des Vereins ist über den Sportversicherungsvertrag nicht versichert.

  • Gebäude wie z.B. das Clubhaus, das Bootshaus, der Reitstall
  • Inventar, wie z.B. die Einrichtung der Geschäftsstelle oder des Trainerzimmers
  • Elektronik, wie Zeitmessanlagen, Computeranlagen, Medizintechnik und Kommunikationstechnik
  • Sportgeräte, wie Trainingsbälle, Turngeräte, Judomatten, Leibchen

Alle diese Dinge sind im Falle eines Feuers, eines Einbruches oder eines Sturmereignisses nicht mehr zu gebrauchen und müssen ersetzt werden. Haben Sie vorher an Versicherungsschutz gedacht, dann können Sie gelassen in die Zukunft sehen.

In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten und geliehenen Gegenständen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wird also für ein Spielfest die Hüpfburg oder die Musikanlage geliehen, so sind Schäden an diesen Gegenständen nicht versichert. Während es beim Auto völlig normal ist, dass die Autovermietung Ihnen gleich eine Kaskoversicherung dazu anbietet, müssen Sie bei den genannten Gegenständen meist selbst Versicherungsschutz einkaufen. Dies gilt z.B. auch, wenn Sie sich vom Nachbarverein ein Boot ausleihen. Bei der Lösung dieses Problems stehen wir gerne zur Verfügung.

Sind Sie Veranstalter von Deutschen, Europa- oder Weltmeisterschaften, so greift der Haftpflichtversicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag nicht mehr. Auch wenn Sie als Verein die Organisation in eine GmbH ausgegliedert haben, wird es schwierig. Neben der Veranstalterhaftpflicht sprechen wir mit Ihnen auch über so spannende Themen wie

  • Veranstaltungsausfallversicherung
  • Ausfall von Sendesignalen für die TV-Übertragung
  • Rekordabsicherungen
  • Hole-in-One Versicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen für Sportler

und vieles mehr…

Solange der Übungsleiter und Trainer als Mitglied eines Sportvereins den satzungsgemäßen Sport betreut, solange genießt er den Haftpflichtversicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.

Wenn er das Gefüge des organisierten Sports verlässt und auch noch bei einem kommerziellen Sportanbieter arbeitet, so verlangt dieser häufig den Nachweis einer Berufshaftpflicht. Hierbei helfen wir gerne.