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Von der Grenze zwischen Wettkampfhärte und grobem Foul

11. November 2022

31.10.2022 (verpd) Ein Fußballspieler, der vorsätzlich ein grobes Foul im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes begeht, haftet in vollem Umfang für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegenspielers. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden (7 U 214/19).

Ein Fußballspieler ist bei einem Punktspiel der Kreisklasse in der achten Spielminute von einem Verteidiger der gegnerischen Mannschaft brutal von den Beinen geholt worden. Dabei erlitt er eine offene Unterschenkelfraktur.

Wegen deren Folgen verklagte er den Verteidiger auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes. Er wollte außerdem festgestellt wissen, dass der Beklagte dazu verpflichtet sei, ihm auch zukünftige durch den Vorfall entstehende Schäden zu ersetzen.

Grobes Foulspiel im Sinne der Fußballregeln des DFB

Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Landgericht Kiel hielt die Klage für unbegründet. Wegen des in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatzes eines stillschweigenden Haftungsverzichts unter Wettkampfsportlern stehe dem Kläger kein Anspruch gegenüber dem gegnerischen Verteidiger zu.

Doch dem wollte sich das von dem schwer verletzten Fußballer in Berufung angerufene Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nicht anschließen. Es hielt seine Forderungen in vollem Umfang für berechtigt.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe sich der Verteidiger eines groben Foulspiels im Sinne der Fußballregeln des Deutschen Fußballbundes schuldig gemacht, indem er die schwerwiegende Verletzung des Klägers bedingt vorsätzlich billigend in Kauf genommen habe. Nicht ohne Grund habe der Schiedsrichter das Foul mit einer roten Karte geahndet.

Wettkampf mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Zwar sei die Haftung für Verletzungen bei spielerischen Wettkämpfen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie etwa einem Fußballspiel, grundsätzlich eingeschränkt. Denn es sei davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer Verletzungen in Kauf nehme, die auch bei einer Sportausübung nach den anerkannten Regeln nicht zu vermeiden seien.

Maßstab für einen stillschweigenden Haftungsverzicht sei jedoch die Schwere des Regelverstoßes sowie das Maß des Verschuldens des Foulenden. Gemessen daran sei der beklagte Verteidiger in vollem Umfang zur Haftung verpflichtet. Denn er habe ein grobes Foul begangen, ohne dass die Spielsituation dafür Anlass bot und er auch keine realistische Möglichkeit hatte, den Ball zu erreichen.

Eigene Ansprüche durchsetzen

Um im privaten, beruflichen oder auch verkehrsrechtlichen Bereich eigene Ansprüche wie Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeld-Forderungen durchsetzen zu können, aber auch unberechtigte abzuwehren, sind oft eine anwaltliche Beratung sowie eine Gerichtsklage notwendig. Das damit verbundene Kostenrisiko ist allerdings nicht unerheblich.

Eine passende Rechtsschutz-Police hilft einem jedoch, auch ohne finanzielles Risiko sein Recht einfordern zu können. Sie übernimmt unter anderem die Anwalts- und Prozesskosten wie in dem geschilderten Fall.

Selbst wenn der Prozess verloren geht, würde der Rechtsschutzversicherer die Kosten tragen, wenn er vorher eine Deckungszusage für den Fall gegeben hat. Bei der Wahl des passenden Rechtsschutzvertrages hilft der Versicherungsvermittler.

Karriere

Motivierte und gut ausgebildete, erstklassige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Basis unseres Erfolgs.

Finden Sie Ihren Karriereweg bei einem Unternehmen der Martens & Prahl Gruppe. Mit fast 80 Partnerunternehmen in Deutschland und einer über 100jährigen Unternehmenshistorie zählen wir uns zu den fünf größten Unternehmen in Deutschland.

Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben modern eingerichteten Arbeitsplätzen eine hohe Kultur der Kreativität und Eigenverantwortlichkeit.

Besondere Berücksichtigung findet die Vereinbarung von Beruf und Familie.

  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen – Schadenbearbeitung Immobilienversicherung

  • Kundenberater/in Sportversicherung (Berlin)

  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen – Industrie / Gewerbe / Immobilien

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