Werkverkehrs-Versicherung: Nicht nur für Handwerker interessant
14.12.2020 (verpd) Güter, die in eigenen Fahrzeugen von eigenen Mitarbeitern befördert werden, können mit einer Werkverkehr-Versicherung abgesichert werden. Sie schließt die Lücke zwischen Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung. So lassen sich teure Ersatzteile, wertvolle Handelswaren, die während des Transports gestohlen oder infolge eines Unfalls beschädigt werden können, schützen.
Wer seine eigenen Güter von Handelswaren bis hin zu benötigten Maschinen, Messinstrumenten und Werkzeugen transportiert und diese im Schadenfall finanziell abgesichert haben möchte, der kann eine sogenannte Werkverkehrs-Versicherung abschließen. Unter den Begriff „Handelswaren“ fallen alle Güter, die komplett zugekauft werden, also einzubauende Materialien eines Handwerkers, Verkaufsware von Einzelhändlern oder Ersatzteile von Servicetechnikern.
Wenn eine Firma eigene Güter transportiert
Sinnvoll kann eine solche Police zum Beispiel für Unternehmen sein, die eigene Waren ausliefern oder Güter zur eigenen Be- oder Verarbeitung befördern, wie Einzelhändler, Handwerker oder Fertigungsbetriebe.
Absicherbar sind mit einer Werkverkehrs-Versicherung oft die Beschädigung oder der Verlust der transportierten Güter durch Unfall, Kfz-Diebstahl, Einbruch-Diebstahl im Kfz, Raub, räuberische Erpressung sowie durch Brand, Explosion, Blitzschlag und höhere Gewalt wie Überschwemmung.
Weitere teils optional mit einer solchen Police versicherbaren Risiken sind Schäden an den Gütern durch Notbrems- und Ausweichmanöver, Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder sogar Schäden an der Ware durch Nässe. Wer seine Güter ins benachbarte Ausland ausliefert, sollte den Versicherungsumfang um die entsprechenden Länder erweitern.
Optionen für besondere Risikosituationen
In einigen Werkverkehrs-Policen lassen sich auch bei einem Schadenfall notwendige Bergungs- und Beseitigungskosten sowie Dekontaminationskosten mitversichern. Ohne einen solchen Risikoeinschluss in der Police kann es für Betriebe teuer werden, wenn Gefahrengüter nach einem Unfall aufwendig geborgen, abtransportiert und vernichtet werden müssen.