NEUES GESETZ ZUR BERUFSZULASSUNGSREGELUNG FÜR GEWERBLICHE IMMOBILIENMAKLER UND WOHNIMMOBILIENVERWALTER TRITT ZUM 01.08.2018 IN KRAFT
Während die Berufszulassung des Immobilienmaklers schon seit Jahren in der Gewerbeordnung geregelt ist, war die gewerbliche Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen bisher erlaubnisfrei. weiterlesen…